Im Blickpunkt
Die Europäische Kommission hat das “Europäische Paket zur technologischen Souveränität” vorgestellt (PM Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland vom 3.6.2026). Es umfasst zwei Legislativvorschläge – den “Chips Act 2.0” und das Gesetz zur Entwicklung von Cloud und KI (Cloud and AI Development Act). Außerdem legte die EU-Kommission eine Open-Source-Strategie und einen strategischen Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor vor. Der “Chips Act 2.0” soll Kapazitäten für modernste Halbleitertechnologien schaffen, die KI-Anwendungen antreiben. Er soll Genehmigungsverfahren beschleunigen, die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern vertiefen und ein neues Exzellenzlabel für Europas Halbleiterregionen einführen. Durch einen Ökosystem-Ansatz soll er zudem europäische Chiphersteller näher an ihre Kunden heranführen und auf der Nachfrage von Wachstumsbranchen wie Rechenzentren, Cloud-Anbietern und KI-Gigafabriken aufbauen. Schließlich soll die neue Gesetzgebung Investitionen und strategische Projekte unterstützen und gleichzeitig Schwachstellen angehen, die die Versorgung gefährden könnten. Das Gesetz zur Entwicklung von Cloud und KI soll Forschung und Innovation im Bereich modernster und nachhaltiger Technologien fördern und dabei die KI-Ziele mit den Klimaschutzverpflichtungen in Einklang bringen. Es soll die Bedingungen für die Einrichtung von Rechenzentren in der gesamten EU vereinfachen, wobei der Schwerpunkt auf hochgradig nachhaltigen und innovativen Einrichtungen in dem für den Übergang zu grünen und digitalen Zwillingen erforderlichen Umfang liegt. Außerdem soll es einen einheitlichen EU-weiten Rahmen zur Bewertung der Cloud- und KI-Souveränität einführen, während der Großteil des Marktes für gleichgesinnte Partner offenbleibt. Dies soll dazu beitragen, kritische Anwendungen und sensible Daten zu schützen und die Entwicklung und Einführung fortschrittlicher Cloud- und KI-Technologien zu unterstützen. Außerdem soll der Vorschlag einen besser koordinierten Ansatz für die Einführung von KI in den Mitgliedstaaten unterstützen, u. a. durch die Erfahrungs- und Beschleunigungszentren für KI, die als lokale Knotenpunkte zur Förderung der Integration und Skalierung von KI dienen. Zur Stärkung der digitalen Autonomie durch Open Source sowie zur Digitalisierung des europäischen Energiesystems bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Digitalisierung vgl. im Übrigen die vollständige Meldung.
Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht
BB 2026, 1409
