Im Blickpunkt

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Abbildung 6

Die Bundesregierung hat mit Drs. 21/7300 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027) unter Federführung des BMF an die Präsidentin des Deutschen Bundestags übersandt. Der Finanzplan sieht für den Kernhaushalt eine Nettokreditaufnahme für 2027 von 118,727 Mrd. Euro vor. Für das Jahr 2028 beträgt die Summe 148,8 Mrd. Euro, für 2029 152 Mrd. Euro und für 2030 167,3 Mrd. Euro. Damit plant der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil von 2027–2030 mit 586,8 Mrd. Euro Schulden! Hinzu kommen Kreditaufnahmen der Sondervermögen (Infrastruktur/Klimaneutralität und Bundeswehr). Inklusive der Sondervermögen für Bundeswehr und Infrastruktur steigt die Gesamtneuverschuldung von rund 203,7 Mrd. Euro 2027 auf 219,5 Mrd. Euro 2030; kumuliert von 2027 bis 2030 werden so über 800 Mrd. Euro neue Schulden aufgenommen, während die Gesamtausgaben von 555,4 Mrd. Euro im Jahr 2027 auf 635,4 Mrd. Euro im Jahr 2030 klettern. Als Folge dieser Verschuldungsdynamik steigen die Zinsausgaben im Kernhaushalt von 41,9 Mrd. Euro im Jahr 2027 auf 80,7 Mrd. Euro im Jahr 2030. Dies ist nahezu eine Verdopplung binnen drei Jahren. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben wächst von rund 7,5 % auf über 12 %. Die Folge ist, dass 2030 mehr als jeder achte Haushaltseuro allein in den Zinsdienst fließt. Der Bundesschuldenstand steigt so voraussichtlich parallel von rund 1 840 Mrd. Euro 2025 auf etwa 2 860 Mrd. Euro 2030. Ende 2026 geht das BMF von einer Schuldenstandsquote von 65,2 % aus, die 2027 auf 67 % steigen wird. Damit hält der Bundesfinanzminister Klingbeil nicht den Rekord für die Schuldenaufnahme in einem Haushaltsjahr. Diesen hält der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz mit 215,4 Mrd. Euro 2021, dem Corona-Jahr. Allerdings war dieses Jahr von einer einmaligen Sondersituation geprägt. Für den Betrachtungszeitraum von 2027–2030 – Kernhaushalt und Sondervermögen – erreicht die Neuverschuldung Dimensionen, wie es sie in der Bundesrepublik noch nie gegeben hat.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2026, 1941