Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Das Bundeskartellamt hat am 4.8.2026 seine “Kraftstoff News” zur Entwicklung des Kraftstoffmarktes für den Monat Juli veröffentlicht (vgl. Bundeskartellamt, Meldung vom gleichen Tag). Die wichtigsten Punkte aus dem Bericht: (1) Durchschnittspreise im Juli: 2,156 Euro/Liter bei E5, 2,10 Euro/Liter bei E10 bzw. 2,097 Euro/Liter bei Diesel, (2) Kraftstoffpreise stiegen von Anfang bis Ende Juli um 13,7 ct/Liter bei Benzin bzw. 26,8 ct/Liter bei Diesel, (3) Abstand zwischen Rohölpreis und Großhandelspreis steigt wieder (insbesondere bei Diesel), (4) Niedrigwasser auf dem Rhein trägt zu regionalen Preisunterschieden bei, (5) Anstieg der Abweichungen von der 12 Uhr-Regel im Juli. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: “Wir haben bereits im Mai Verfahren gegen sämtliche Raffineriebetreiber in Deutschland eingeleitet. Ziel ist die Überprüfung, welche Kosten den Unternehmen tatsächlich entstanden sind, wie diese den verschiedenen Geschäftsbereichen zuzuordnen sind und ob die verlangten Preise hierdurch gerechtfertigt werden können. Unsere Ermittlungen kommen planmäßig voran: Die ersten Antworten auf unsere Auskunftsbeschlüsse sind bereits eingegangen. Die Fristen innerhalb derer die Unternehmen unsere Fragen beantworten müssen, laufen zum Teil noch. Zwei der Unternehmen gehen gerichtlich gegen die Auskunftsbeschlüsse vor. Auch dort gibt es aber erste Fortschritte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Zwischenentscheidung abgelehnt, die Auskunftspflicht der Unternehmen auszusetzen.” Viele Verbraucher wünschten sich angesichts der hohen Kraftstoffpreise eine schnelle Entlastung. Das Kartellrecht sei jedoch kein Instrument staatlicher Preisregulierung und kann Kraftstoffpreise nicht unmittelbar senken. Aufgabe des Bundeskartellamtes sei es vielmehr, Wettbewerbsverstöße und missbräuchlich überhöhte Preise konsequent zu verfolgen. Dies setze komplexe wirtschaftliche und rechtliche Prüfungen voraus, die gerichtsfest sein müssen und sich daher nicht innerhalb kurzer Zeit abschließen lassen. Die Zahlen der Abweichungen von der 12 Uhr-Regelung seien nach wie vor hoch. Von April bis Juni waren sie zwar rückläufig, stiegen im Juli allerdings wieder an. Konkrete Behörden für die Durchsetzung der 12 Uhr-Regelung seien dem Bundeskartellamt mittlerweile aus den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, dem Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen bekannt. Mit allen übrigen Bundesländern stehe das Amt in Kontakt. An die meisten bereits bekannten Landesbehörden wurden Datenpakete übersandt.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2026, 1857