Der Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung der EU Inc. als einheitliche supranationale Rechtsform für den Binnenmarkt markiert einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel im europäischen Gesellschaftsrecht. Insbesondere die Abkehr vom klassischen Nennkapitalprinzip durch die Einführung nennwertloser Anteile, das Fehlen eines Mindeststammkapitals und die Einführung eines gesellschaftsintern zu führenden Anteilsregisters rückt die EU Inc. in die Nähe anglo-amerikanischer Rechtsformen, namentlich der Delaware Corporation und der englischen Private Limited Company.

