Im Blickpunkt

Wer sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal “Ebay-Kleinanzeigen” über die dortige Chat-Funktion bewirbt, genießt den Status eines Bewerbers, ohne dass weitere Unterlagen eingereicht werden müssten, so das LAG Schleswig-Holstein, PM Nr. 5/2022 vom 20.7.2022 zum Urteil v. 21.6.2022 – 2 Sa 21/22. Bereits angesichts des Anzeigentextes und der Antwort der Arbeitgeberin im Chat war für das LAG klar, …

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