In einem Verfahren wegen Maklercourtage hatte der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm sich unter anderem mit der Verwirkung des Zahlungsanspruchs des Maklers zu beschäftigen. Werden wichtige, dem Makler bekannte Informationen zurückgehalten, kann der Zahlungsanspruch des Maklers entfallen. Weiß der Makler von der „Vermüllung“ einer Mietwohnung, muss er hierüber informieren.