Im Blickpunkt

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat zwei Bußgeldbescheide gegen die Telegram FZ-LLC erlassen, da das Unternehmen in den Jahren 2021 und 2022 gegen Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verstoßen hat (s. PM BfJ vom 17.10.2022). Der Telegram FZ-LLC als Anbieterin des sozialen Netzwerks Telegram (im Folgenden: Telegram) werden Verstöße gegen die Pflicht zur Vorhaltung gesetzeskonformer Meldewege sowie gegen die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten vorgeworfen. …

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IMAGO / Dirk Sattler

EuGH/GA-SA: Unternehmenszusammenschluss – nicht erfolgte fusionskontrollrechtliche Vorabprüfung ermöglicht nachträgliche Überprüfung anhand des Missbrauchsverbots

In den Schlussanträgen vom 13.10.2022 in der Rechtssache C-449/21 – Towercast – hat Generalanwältin Kokott die Ansicht vertreten, ein Unternehmenszusammenschluss, der keiner fusionskontrollrechtlichen Vorabprüfung unterlag, könne nachträglich anhand des primärrechtlichen […]

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