Im Blickpunkt

Nach § 139c AO vergibt die zuständige Finanzbehörde die sog. “Wirtschafts-Identifikationsnummer”, die mit dem Buchstaben “DE” beginnt. Sie darf nur einmal vergeben werden. Das BMF hat nun einen Referentenentwurf zur Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung – WIdV) vorgelegt. Damit wird von der Verordnungsermächtigung des § 139d AO Gebrauch gemacht. …

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Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG), für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen

Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit die Vordruckmuster zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG), für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre […]

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