Im Blickpunkt

Die Aufarbeitung der sog. Cum-Ex-Geschäfte ist um eine Facette reicher. Der BGH hat mit Urteil vom 18.3.2026 – 1 StR 97/25 entschieden, dass die Einziehung von Tatlohn aus sog. Cum-Ex-Geschäften in Höhe von 40 Mio. Euro gegen den früheren Chef der Warburg Bank erneut geprüft werden muss. Dem Angeklagten war unter anderem vorgeworfen worden, als Verantwortlicher der Warburg Bank für die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2011 wissentlich unrichtige Körperschaftsteuererklärungen abgegeben und hierin die Anrechnung nicht einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer aus Wertpapiergeschäften rund um den Dividendenstichtag geltend gemacht zu haben, …

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Im Blickpunkt

Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 28.7.2021 – 1 StR 519/20, BGHSt 66, 182 ff., hat der BGH Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäfte als strafbare Steuerhinterziehung angesehen. Aus der Rechtsprechung des BVerfG folgt, dass es sich bei der Vermögensabschöpfung um einen überragend wichtigen Allgemeinbelang handelt. Das Bundesland Hessen legt nun einen Gesetzesantrag vom 10.3.2026 (Drs. …

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