Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 28.7.2021 – 1 StR 519/20, BGHSt 66, 182 ff., hat der BGH Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäfte als strafbare Steuerhinterziehung angesehen. Aus der Rechtsprechung des BVerfG folgt, dass es sich bei der Vermögensabschöpfung um einen überragend wichtigen Allgemeinbelang handelt. Das Bundesland Hessen legt nun einen Gesetzesantrag vom 10.3.2026 (Drs. …
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