Der EuGH hat am 4.6.2026 – Rs. C-837/24, “Nova Iberomoldes” entschieden, dass eine nationale Steuer auf entgeltliche Grundstücksübertragungen nicht auf Vorgänge ausgeweitet werden darf, die unionsrechtlich als Kapitalaufbringungs- oder Umstrukturierungsmaßnahme nach der Richtlinie 2008/7/EG geschützt sind. Die Entscheidung erging zur portugiesischen “Gemeindesteuer auf die entgeltliche Übertragung von Immobilien” (“Imposto Municipal sobre as Transmissões Onerosas de Imóveis”, …
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