Im Blickpunkt

“Explizites Ziel des Gesetzgebers ist es, die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral auszugestalten”, so die Aussage der Bundesregierung vom 28.2.2023 (Drs. 20/5860). Damit verbunden war allerdings nie die Zusicherung, dass es nicht zur Steigerung bzw. Senkung im Einzelfall führen würde. Einige Bundesländer wie NRW haben mit sog. aufkommensneutralen Hebesätzen versucht, …

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