Am 6.11.2025 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (sog. DAC8-Richtlinie) vom 17.10.2023, ABlEU vom 24.10.2023, L 2023/2226, beschlossen und folgte der Empfehlung des Finanzausschusses (Drs. 21/2622). Damit wird eine Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eingeführt, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden. …
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