Bei unternehmerischen Handelsbeziehungen ist das Verlangen einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer wegen des Vorsteuerabzugs ein Anreiz für das nachfragende Unternehmen. Fragen Haushalte Güter oder Dienstleistungen nach, spielt dies keine Rolle. Haushalte haben eher einen Vorteil, wenn sie keine Rechnung verlangen, da so üblicherweise ein um die Mehrwertsteuer verminderter Preis gezahlt wird. …
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