Datenschutzklagen haben derzeit Aufwind. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ermöglicht nicht nur Milliardenbußgelder. Kläger können bei einer unzulässigen Verarbeitung ihrer Daten auch immateriellen Schadensersatz fordern. Bislang haben deutsche Gerichte bis zu 10 000 Euro DSGVO-Schmerzensgeld zugesprochen. Die Voraussetzungen solcher Ansprüche sind sehr umstritten. …
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