Wenn man ein gesetztes Ziel verpasst, kann man entweder aufgeben oder man nimmt einen erneuten Anlauf. Die Nichtumsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, ABlEU vom 16.12.2022, L 322, 15) in deutsches Recht ist keine Option: Es läuft nicht nur bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union (EU) gegen Deutschland, auch die Unsicherheit für die in der CSRD angesprochenen, …
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