Künftig werden in allen globalen Wertschöpfungsketten Unternehmensregeln für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt verankert (vgl. PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland vom 14.12.2023). Ausgenommen von den neuen Nachhaltigkeitspflichten seien kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darauf haben sich Unterhändler von Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten geeinigt. …
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