Der letzte Nebensatz in § 3 AO “. . . die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein . . .” ist Ausgangspunkt eines jeden Zielkonflikts zwischen Einnahmenerzielung und Lenkungseffekt. Bisher wenig beachtet, zieht am Horizont ein weiterer Zielkonflikt herauf, nämlich die Umstellung der Mobilität von Verbrennungsmotoren auf Elektromotoren. Der Kraftstoff ist ebenso wie der Strom einer der Hauptträger von Steuern und Abgaben. …
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