Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sollen zum 1.1.2025 deutlich steigen. Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen per Verordnung beschlossen (Bundesregierung, Mitteilung vom 6.11.2024). Grund dafür sei die positive Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr. Im Jahr 2023 betrug die Lohnzuwachsrate 6,44 %. Das ist die Basis, …
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