Der EuGH urteilte auf ein Vorabentscheidungsersuchen des BAG, dass Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter behandelt werden dürfen, wenn es darum geht, eine erhöhte Vergütung wegen Überschreitung einer bestimmten Zahl an Arbeitsstunden zu erhalten (PM Nr. 158/23 vom 19.10.2023 in der Rechtssache C-660/20 – Lufthansa CityLine). Ein deutscher Pilot arbeitet für die Fluggesellschaft Lufthansa CityLine als Teilzeitbeschäftigter. …
Weiterlesen