Das BAG hat mit Beschluss vom 17.8.2022 – 7 ABR 3/21 – wie folgt entschieden: 1. Im Beschlussverfahren folgt die Rechtsmittelbefugnis grundsätzlich der Beteiligtenbefugnis. Ist streitig, ob der rechtsbeschwerdeführende Gesamtbetriebsrat […]
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