Im Blickpunkt

Nach der PM Nr. 12/2023 des BAG (22.2.2023 – 4 AZR 68/22) kann in einem Haustarifvertrag eine Entgelterhöhung für den Fall vereinbart werden, dass die Arbeitgeberin konkret bezeichnete Sanierungsmaßnahmen nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt. Die tarifliche Entgelterhöhung steht unter einer aufschiebenden Bedingung i. S. d. § 158 Abs. 1 BGB, ohne dass es sich zugleich um eine Vertragsstrafenabrede i.…

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