Der 8. Senat des LSG Hessen verurteilte einen Bauunternehmer zu einer Beitragsnachzahlung (inkl. Säumniszuschläge) i. H. v. 100 000 Euro wegen Schwarzarbeit, da Bauarbeiter, die im Wesentlichen ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen und kein Unternehmerrisiko tragen, abhängig beschäftigt sind. Das beauftragende Bauunternehmen konnte sich nicht auf einen geschlossenen Nachunternehmervertrag berufen (PM Nr.…
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