Im Blickpunkt
Die Entgelte der Vollzeitbeschäftigten sind im Jahr 2025 deutlich gestiegen (so die PM Nr. 27 der Bundesagentur für Arbeit vom 20.7.2026). Das mittlere Bruttomonatsentgelt aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (Median) lag im Jahr 2025 bei 4 217 Euro. Gegenüber dem Jahr 2024 sind die Löhne und Gehälter somit im Mittel um 203 Euro oder 5,1 % gestiegen. Das deutliche Plus erkläre sich insbesondere mit Entgeltzuwächsen in Folge von höheren Tarifabschlüssen. Während das Medianentgelt der Männer bei 4 328 Euro lag, erzielten Frauen 4 019 Euro. Die Differenz betrug danach 309 Euro und ging im Vergleich zum Jahr 2024 somit um 37 Euro zurück. Dieser sog. unbereinigte Gender-Pay-Gap hat gemäß der Mitteilung verschiedene Ursachen. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die unterschiedlichen Berufsfelder bzw. Branchenschwerpunkte von Frauen und Männern. Auch die bei Frauen häufiger vorkommenden familienbedingten Erwerbsunterbrechungen verzögerten oder verhinderten teilweise Aufstiegschancen und in diesem Zuge höhere Erwerbseinkommen. Die höchsten Medianentgelte erzielten – bezogen auf Arbeitsortdaten – Vollzeitbeschäftigte in Hamburg mit 4 768 Euro, Baden-Württemberg mit 4 546 Euro und Hessen mit 4 530 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern (3 497 Euro), Thüringen (3 508 Euro) und Sachsen-Anhalt (3 563 Euro) ist der Median am geringsten. Wie viel Beschäftigte verdienen, hängt danach auch stark von der jeweiligen Qualifikation ab. Während Menschen ohne Berufsabschluss im Mittel 3 133 Euro erzielten, lag das Medianentgelt bei Arbeitnehmenden mit anerkanntem Berufsabschluss bei 4 069 Euro. Für Akademikerinnen und Akademiker wird im Mittel ein Wert von 6 146 Euro ausgewiesen. Mit zunehmendem Lebensalter – was in der Regel auch mit größerer Berufserfahrung einhergeht – steigt bei den Beschäftigten das Entgelt im Median. Arbeitnehmende unter 25 Jahren erzielten im Mittel 3 202 Euro, 25- bis unter 55-Jährige 4 286 Euro. Die Arbeitnehmenden 55-Jahre-plus erwirtschafteten ein Medianentgelt von 4 362 Euro.
Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht
BB 2026, 1779
