Aufsatz: Die Massenentlassungsanzeige auf dem Prüfstand – wie Arbeitgeber nach den neuen BAG-Urteilen Kündigungsrisiken minimieren

Die rechtliche Behandlung von Massenentlassungen gehört zu den besonders praxisrelevanten und zugleich fehleranfälligen Bereichen des Kündigungsrechts. Bereits geringe Abweichungen von den gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritten können erhebliche Folgen für die Wirksamkeit von Kündigungen haben und damit Restrukturierungsmaßnahmen insgesamt gefährden.
Vor diesem Hintergrund gewinnen aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Massenentlassungsanzeige besondere Bedeutung. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl arbeitsmarktpolitisch motivierter Stellenabbaumaßnahmen in unterschiedlichen Branchen. Die Rechtsprechung konkretisiert dabei fortlaufend die Anforderungen an das Anzeige- und Konsultationsverfahren und verschärft zugleich die formalen Maßstäbe.
Mit den Urteilen vom 1.4.2026 (6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) erneut zentrale Fragen der Massenentlassungsanzeige aufgegriffen und die unionsrechtlich geprägte Systematik des § 17 Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) weiter konturiert. Die Entscheidungen befassen sich mit den Wirksamkeitsvoraussetzungen der Massenentlassungsanzeige sowie der zeitlichen und inhaltlichen Abfolge des Konsultations- und Anzeigeverfahrens und klären, unter welchen Voraussetzungen Fehler in diesen Verfahren zur Unwirksamkeit der Kündigungen nach §§ 17, 18 KSchG führen.

Haden, BB 2026, 1780-1783