Wenn zur Vollendung eines Bauprojekts eine erhebliche Anzahl von Baugenehmigungen mit Prüfung durch mehrere Stellen erforderlich ist und es bei Nichtzahlung von Schmiergeldern – also bei Durchführung des Anlagekonzepts auf legalem Weg – zu extremen Verzögerungen bei der Erteilung von Genehmigungen kommen kann, ist dies in einem Verkaufsprospekt für die mittelbare Beteiligung an einer Projektentwicklungsgesellschaft anzugeben.
BGH, Beschluss vom 19.5.2026 – XI ZB 12/22
(Amtlicher Leitsatz)

