Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Im Jahresrückblick 2021 des Bundeskartellamts (BKartA) hat dessen Präsident, Andreas Mundt, den Wettbewerbsschutz in der Digitalwirtschaft als eine Top-Priorität der Behörde hervorgehoben (PM BKartA vom 22.12.2021). Er verweist insofern auf die verbesserte Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörde seit Anfang 2021, um gegen wettbewerbsschädliche Praktiken von großen Digitalkonzernen schneller und effektiver vorgehen zu können. Es seien umgehend neue Verfahren gegen Amazon, Apple, Google und Meta (ehemals Facebook) eingeleitet worden, die mit viel Nachdruck betrieben würden. Laut jüngster Meldung des BKartA vom 5.1.2022 ist auch Alphabet/Google ein Anwendungsfall für die neue Aufsicht über große Digitalkonzerne. In Sachen Kartellverfolgung hat das BKartA 2021 ausweislich der Pressemitteilung vom 22.12.2021 rund 105 Mio. Euro Bußgeld gegen insgesamt elf Unternehmen und acht natürliche Personen verhängt.Betroffen waren Branchen wie die Edelstahlherstellung und Stahlschmieden sowie vertikale Preisabsprachen bei Musikinstrumenten, Schulranzen und Unterhaltungselektronik. Ferner hat die Kartellbehörde 2021 rund 1.000 angemeldete Zusammenschlussvorhaben geprüft gegenüber 1.200 im Jahr 2020. Damit hat sich die erhoffte Entlastung durch die seit Anfang 2021 geltende Einschränkung des Anwendungsbereichs der Fusionskontrolle bislang nicht wirklich eingestellt. Das 2021 beim BKartA in Betrieb gegangene Wettbewerbsregister sei, so Mundt, eines der ersten rein digitalen Unternehmensregister in Deutschland und könne einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität leisten.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2022, 1