Im Blickpunkt
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat einen Haushalt vorgelegt, der Entschlossenheit demonstrieren soll, tatsächlich aber Lasten in die Zukunft verschiebt. Für 2027 sind Ausgaben von 555,4 Mrd. Euro vorgesehen. Die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts steigt auf 118,7 Mrd. Euro. Mit den kreditfinanzierten Sondervermögen wird die Marke von 200 Mrd. Euro neuer Schulden überschritten. Der Bundesrechnungshof urteilte bereits vernichtend: Die Regierung setze ihren “expansiven Kurs” fort, statt zu konsolidieren, der Etat leide unter “methodisch verdeckter Investitionsschwäche”. Bis 2030 könnte der Schuldenberg des Bundes drei Billionen Euro erreichen. Zweifellos besteht erheblicher Investitionsbedarf. Neue Kredite können sinnvoll sein, wenn sie zusätzliche, produktive Investitionen finanzieren. Genau hier liegt jedoch die Schwäche: Im Kernhaushalt sinken die ausgewiesenen Investitionen sogar von 58,3 auf 56,3 Mrd. Euro. Zugleich entsteht der Eindruck, dass Sondervermögen nicht nur Zukunftsausgaben ermöglichen, sondern auch Spielräume schaffen soll, um konsumtive Ausgaben und politische Versprechen zu schonen. Problematisch ist die fehlende Perspektive für eine nachhaltige Konsolidierung. Der Sozialetat bleibt mit 201,5 Mrd. Euro der größte Ausgabenblock, während grundlegende Reformen der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung vertagt werden. Gleichzeitig will Klingbeil mit einer “Superreichensteuer” ein Entlastungspaket von zehn Mrd. Euro für kleine und mittlere Einkommen gegenfinanzieren – ein Vorhaben, das an Union und Bundesrat scheitern dürfte und schon jetzt eher Symbolpolitik als solide Finanzplanung ist. Einnahmeerhöhungen bei Tabak, Alkohol oder Plastik ersetzen kein tragfähiges Konzept. Sie stopfen einzelne Löcher, lösen aber das strukturelle Problem nicht. Die Rechnung wird bereits sichtbar: Die Zinsausgaben sollen von 41,9 Mrd. Euro im Jahr 2027 auf 80,7 Mrd. Euro 2030 steigen. Dann fließt fast doppelt so viel Geld an Gläubiger, ohne dass davon eine Schule saniert oder eine Schiene gebaut wird. Jeder Zins-Euro verengt den Spielraum künftiger Haushalte. Insofern wäre für die zukünftige Gestaltungsfähigkeit des Bundes “tatsächliches” Sparen notwendig gewesen. Aber davon ist der Haushalt meilenweit entfernt!
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht
BB 2026, 2133
