Noch kurz vor der Sommerpause dieses Jahres hatte die Europäische Kommission den delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erlassen. Mit den Vereinfachungen verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, für Unternehmen den Aufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich zu reduzieren. Der nachfolgende Beitrag erläutert zentrale Änderungen zwischen den bisher geltenden ESRS und den neuen vereinfachten ESRS und bewertet diese.
Hier geht es zum vollständigen Aufsatz: Lanfermann/Liepe, BB 2026, 2155-2159

