Im Blickpunkt
Das BMF hat die Broschüre “Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich”, Rechtsstand 31.12.2025, veröffentlicht. In dieser werden die internationalen Steuerbelastungsvergleiche und steuerrechtliche Regelungen verschiedener Länder im Überblick dargestellt. Der Vergleich umfasst die Mitgliedstaaten der EU und einige weitere OECD-Mitgliedstaaten wie Japan, Kanada, Norwegen, Schweiz, USA und das Vereinigte Königreich. Das BMF gibt die Abgabenquote für Deutschland mit 38 % im Jahr 2025 an, während sie 1990 noch 34,8 % betrug. Dabei werden die Steuern und Sozialabgaben zum Bruttoinlandsprodukt für 2024 ins Verhältnis gesetzt. Bei dieser Berechnungsmethode liegt Deutschland im Mittelfeld. Dagegen liegt es bei der Besteuerung der Gewinne von Kapitalgesellschaften mit ca. 30 % im Jahr 2025 im internationalen Vergleich mit an der Spitze, lediglich von Malta und Japan mit 35 % und 30,42 % getoppt. Allerdings darf in Deutschland die Anteilseignerebene nicht unterschlagen werden, da Ausschüttungen auch auf Ebene der Anteilseigner (noch einmal) der Besteuerung zugeführt werden. Werden beide Ebenen, Kapitalgesellschaft und Anteilseigner, gemeinsam betrachtet, liegt die Besteuerung der Ausschüttung schon bei 48,56 %, ca. 30,13 % auf Körperschaftsteuer und eine Steuerlast beim Anteilseigner auf die Ausschüttung von ca. 18,43 %, bestehend aus 25 % Abgeltungssteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag. Auch in diesem Ranking liegt Deutschland mit an der Spitze. Ebenso beim Vergleich der Steuerquote, Relation des Steueraufkommens zum Bruttoinlandsprodukt, die die OECD seit 1990 ermittelt, verteidigt Deutschland seinen Spitzenplatz. Betrug die Steuerquote im Jahr 1990 noch 21,8 %, liegt sie 2025 bereits bei 23,2 %. Nur Belgien mit 29,4 % und Dänemark mit 45,1 % liegen noch vor Deutschland. Die Übersicht “Einkommensteuerspitzensatz des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften sowie sonstige Zuschläge 2025” weist für Deutschland eine Gesamtbelastung von 47,48 % aus. Auch dies ist ein Platz an der Spitze.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht
BB 2026, 1749
