Im Blickpunkt
Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger führt zu dem von der Bundesregierung am 2.7.2026 vorgelegten Reformpaket aus: “Die Koalition hat mit ihrem Reformpaket einen überfälligen Kurswechsel vorgenommen. Der Kurswechsel in Richtung Wachstum und Beschäftigung ist eine wichtige Botschaft des Pakets – und das schafft Vertrauen. Aus dem Kurswechsel muss eine echte Wirtschaftswende werden. Eine Reihe von Maßnahmen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts, stabilisiert die Sozialversicherungen und hilft beim Bürokratieabbau sowie der Staatsmodernisierung. Erstmals seit Jahrzehnten kommt es mit der Ausweitung der sachgrundlosen Befristung zu einer Flexibilisierung im Arbeitsrecht. Mit der Abschaffung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der verpflichtenden Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag reagiert die Koalition zu Recht auf den im internationalen Vergleich hohen Krankenstand. Unsere Beschäftigten freuen sich über eine Anhebung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer. Ein Kurswechsel ist jedoch erst der Anfang. Er bedeutet noch nicht, dass wir am Ziel sind. Entscheidend ist, dass die neue Richtung jetzt konsequent beibehalten wird. Das Ziel der preislichen Wettbewerbsfähigkeit ist noch nicht erreicht. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen sind weiterhin zu hoch. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung einer Wochenhöchstarbeitszeit ist noch nicht umgesetzt. Eine Entlastung der Leistungsträger ist nicht erkennbar. Wenn jedoch die nächsten Schritte der Koalition im Sinne dieses Kurswechsels fortgesetzt werden, wäre das ein gutes Signal für den Standort Deutschland. Jetzt darf niemand die Handbremse ziehen.”, so Dulger laut einer PM der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA) vom 2.7.2026.
Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht
BB 2026, 1651
