Im Blickpunkt

Die Bundesregierung mit Bundeskanzler Friedrich

Merz an der Spitze ist nun ein Jahr im Amt. Die Bilanz fällt durchwachsen aus und nicht auf allen Politikfeldern wurde geliefert, was versprochen. Die Steuer- und Finanzpolitik ist die Ausnahme. Hier hat die Bundesregierung in der Tat geliefert. Die Bundeshaushalte 2025 und 2026 wurden zügig beschlossen. Auch die Entlastung der Länder ab 2026 mit jährlich 1 Mrd. Euro durch das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) wurde festgelegt. Mit einem sog. Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sollen Rekordinvestitionen ermöglicht werden. Der Begriff Sondervermögen kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um Schulden handelt, und ob tatsächlich zusätzliche Investitionen getätigt werden, ist heftig umstritten. Auch der sog. Investitions-Booster dient der Anregung von privaten Investitionen. Nach Angaben der Bundesregierung sei das Interesse in- und ausländischer Investoren bereits gestiegen, was sich aber nicht verifizieren lässt. Zu nennen ist ferner die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung bis zu 30 % für Ausrüstungsinvestitionen (gültig für Investitionen nach dem 30.6.2025 bis Ende 2027) und die Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 schrittweise um einen Prozentpunkt pro Jahr (von 15 % auf 10 %). Die Pendlerpauschale wurde dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht (ab 1.1.2026) und die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 % gesenkt. Kritiker (z. B. aus Wirtschaftsverbänden oder Opposition) bemängeln, dass die Maßnahmen nicht weit genug gehen und die Wachstumswende ausbleibt. Die Koalition selbst spricht auch nur von einem “ersten Schritt” in schwieriger Lage. Regierungsmitglieder verweisen auf die beabsichtigte große Einkommensteuerreform, bei der vor allem die kleinen und mittleren Einkommen entlastet und die sog. Besserverdiener stärker belastet werden sollen. Dieses Thema offenbart den Konflikt der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD sehr deutlich. Während die CDU/CSU auf eine “echte Reform” setzt, d. h. Entlastung ohne zwingende Gegenfinanzierung, will die SPD lediglich im bestehenden System umverteilen. Ob und wie sich diese unterschiedlichen Konzepte zusammenführen lassen?

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2026, 1109