Im Blickpunkt
Die EU-Kommission hat einen Bericht über die Vereinfachung der überarbeiteten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und eine Reihe weiterer Maßnahmen veröffentlicht (vgl. EU-Kommission – Vertretung in Deutschland, PM vom 4.5.2026). Sie sollen eine reibungslose und wirksame Umsetzung der EUDR gewährleisten, nachdem das Europäische Parlament und die EU-Staaten sich im Dezember 2025 auf eine Überarbeitung der Verordnung geeinigt hatten. Wirtschaftsakteure, Mitgliedstaaten, Drittländer und andere Interessenträger erhalten zusätzliche Klarheit; gleichzeitig sollen rechtliche Stabilität und Vorhersehbarkeit gewährleistet werden. Mit dem Paket komme die Kommission ihrer Verpflichtung gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat nach, eine Überprüfung der überarbeiteten Verordnung zur Vereinfachung durchzuführen, und bereite sich auf das Inkrafttreten der Verordnung bis Ende des Jahres 2026 vor. Zu den Maßnahmen gehören ein Bericht an das Europäische Parlament und den Rat, ein aktualisierter Leitfaden und häufig gestellte Fragen sowie ein Entwurf eines delegierten Rechtsakts zum Produktumfang der EU-Entwaldungsverordnung. Darüber hinaus legt die Kommission den Mitgliedstaaten einen aktualisierten Durchführungsrechtsakt zum Informationssystem vor. In dem Bericht an das Europäische Parlament und den Rat werden die Vereinfachungsmaßnahmen beschrieben, die seit dem Inkrafttreten der EUDR im Juni 2023 umgesetzt wurden, sowie die im Paket eingeführten Maßnahmen. Diese Maßnahmen zusammen werden zu einer erheblichen Verringerung des Verwaltungsaufwands führen. Sie dürften die jährlichen Befolgungskosten für Unternehmen, die der EUDR-Verpflichtung unterliegen, im Vergleich zur ursprünglichen EUDR um etwa 75 % senken. Außerdem werden geplante Instrumente zur Erleichterung des Handels vorgestellt, z. B. Repositorien für Rechtsvorschriften der Erzeugerländer und Zertifizierungssysteme für Rohstoffe im Rahmen der EUDR, um die Risikobewertung und die Sorgfaltspflicht zu erleichtern. Darüber hinaus zeigt der Bericht, dass die EUDR bereits zu strukturellen Veränderungen in den globalen Lieferketten beiträgt, mit erhöhten Investitionen in die Rückverfolgbarkeit und mehr Transparenz, wodurch nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Produktionspraktiken unterstützt werden. Vgl. zu den weiteren Maßnahmen aktualisierter Leitfaden und häufig gestellte Fragen, Entwurf eines delegierten Rechtsakts und den aktualisierten Durchführungsrechtsakt die Meldung auf S. 1090.
Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht
BB 2026, 1089
