Im Blickpunkt

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Abbildung 6

Gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Linken, haben die Ampel-Fraktionen den Antrag auf Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 % in der Gastronomie über das Jahr 2023 hinaus abgelehnt. Die Folgen für den Bundeshaushalt und die angespannte Haushaltssituation müssen als Begründung herhalten. Da der derzeit geltende ermäßigte Steuersatz im Subventionsbericht der Bundesregierung auf Platz 3 zu finden ist, argumentierte die SPD-Fraktion, dass eine Fortführung nur im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden könne. Ob hierin “eine gewisse Offenheit” für die Weiterführung des ermäßigten Steuersatzes zu sehen ist, darf zumindest spekuliert werden. Immerhin haben sich der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und der Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schon positiv in Richtung Fortführung geäußert. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen sind der Auffassung, dass die Ausgabenwünsche der CDU/CSU nicht zur Einhaltung der Schuldenbremse passten. Dem Bundeshaushalt gingen immerhin 3,3 Mrd. Euro Einnahmen verloren. Außerdem zeige eine Umfrage des Branchenverbandes Dehoga dass sich die Situation in der Gastronomie deutlich verbessert habe. Die FDP-Fraktion möchte das Umsatzsteuerrecht am liebsten direkt reformieren und verwies darauf, dass der Antrag der CDU/CSU schlicht zur falschen Zeit komme. Die Linke zeigte zwar Verständnis für den Antrag und sieht die Gefahr, dass Unternehmen im Zuge der Anwendung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes die Preise zusätzlich erhöhen könnten. Daher enthielt sie sich. So wird sich die Gastronomie wohl auf den erhöhten Mehrwertsteuersatz einrichten müssen.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2023, 1557