Im Blickpunkt

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Abbildung 10

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die für das digitale Zeitalter erforderlichen Regelungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer COM(2022) 703 final, Ratsdok. 15842/22, erlassen. Zu diesem Vorschlag hat der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Finanzausschuss des Bundesrates dem Bundesrat eine Empfehlung abgegeben. Der Ausschuss begrüßt die Einrichtung eines zentralen Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystems (MIAS) als eine geeignete Maßnahme zur Stärkung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Betrugsbekämpfung und zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke innerhalb der Union. Die wesentliche Aufgabe eines MIAS nach der Einführung eines transaktionsbasierten Meldesystems wird darin bestehen, den Austausch der von den Mitgliedstaaten erhobenen Daten zu gewährleisten. Der effektive Ablauf des Systems und der funktionierende Datenaustausch erfordern jedoch, dass sowohl die meldepflichtigen Wirtschaftsteilnehmer als auch die Mitgliedstaaten alle organisatorischen und technischen Maßnahmen ergreifen, um die Übermittlung der erforderlichen Daten durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen. Ob dies zu dem von der Kommission vorgesehenen Startpunkt 1.1.2028 der Fall sein wird, sieht der Ausschuss als ambitioniert an. Die in der Verordnung vorgesehenen Fristen zur Steuerfestsetzung und Strafverfolgung seien zu kurz. Statt der vorgesehenen fünf Jahre sieht der Ausschuss zehn Jahre als notwendig an. Ferner verlangt er einen Zugriff der Mitgliedstaaten auf alle im zentralen MIAS gespeicherten Daten.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2023, 1301