Im Blickpunkt

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Abbildung 19

Ausländische Fachkräfte sollen künftig leichter nach Deutschland kommen können. Dafür hat das Bundeskabinett jüngst einen Gesetzentwurf zur (weiteren) Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen, der von den Bundesministerien des Innern und für Heimat sowie für Arbeit und Soziales vorgelegt worden war. Ein Novum ist, dass derjenige, der einen in Deutschland erworbenen oder anerkannten Abschluss hat, künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben kann. Die sog. Blaue Karte EU soll künftig für noch mehr Fachkräfte mit Hochschulabschluss erreichbar sein. Ebenfalls stärker in den Fokus rückt die Berufserfahrung. Damit wird Arbeitskräften die Einwanderung ermöglicht, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss haben. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein. Um die Suche nach einem Arbeitsplatz zu erleichtern, wird ferner eine Chancenkarte zur Arbeitssuche eingeführt. Diese berücksichtigt bei der Auswahl Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und das Potenzial des mitziehenden Ehe- oder Lebenspartners. Schon während der Arbeitsplatzsuche besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten oder eine Probebeschäftigung zu begründen. Bleibt zu hoffen, dass die Novellierungen tatsächlich einen wesentlichen Anreiz für Fachkräfte darstellen, nach Deutschland zu kommen.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

BB 2023, 883