Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Die Diskussion darüber, wie mit den Übergewinnen, die durch die steigenden Energiekosten wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine umgegangen werden soll, wurde politisch und öffentlich kontrovers geführt. Aber wie sieht es mit dem Staat als Kriegsgewinner aus? Die Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Abgeordneten Bareiß bringt ein wenig Licht ins Dunkel. Es ergibt sich, dass im Zeitraum von Januar bis April die Energiesteuern auf Diesel 2021 von 5 307 Mio. Euro gegenüber 2022 auf 5 710 Mio. Euro gestiegen sind. Bei Benzin lagen die Energiesteuern 2021 bei 3 938 Mio. Euro und im Jahr 2022 bei 4 419 Mio. Euro. Die Mehreinnahmen, bezogen auf Benzin und Diesel, lagen somit bei 884 Mio. Euro. Insgesamt geht die Bundesregierung aufgrund der Steuerschätzung vom 27.10.2022 von Steuereinnahmen auf Energieerzeugnisse (ohne Heizstoffe und Erdgas) von 29 991 Mio. Euro aus. Eine Unterscheidung nach Kraftstoffarten gibt es bei der Schätzung nicht. Der auch zu Buche schlagende Umsatzsteuereffekt kann dagegen nicht ermittelt werden. In der Kassenstatistik insgesamt wird das Aufkommen der Umsatzsteuer nicht nach den zugrunde liegenden Umsätzen der verschiedenen Gütergruppen erfasst. Dies gilt auch für die amtliche Umsatzsteuerstatistik. Wörtlich heißt es: “Statistische Daten zum Umsatzsteueraufkommen auf Diesel und Benzin liegen daher nicht vor.” Es ist doch immer wieder erstaunlich, welche Daten trotz der Sammelwut des Staates nicht vorliegen.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2022, 2709