Aufsatz: Die neue Widerrufsfunktion nach § 356a BGB – Handlungsbedarf für Unternehmen im Online-Vertrieb

Seit dem 19.6.2026 sind Unternehmen im digitalen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern verpflichtet, eine elektronische Widerrufsfunktion – den sogenannten Widerrufsbutton – bereitzustellen. Die auf die Richtlinie (EU) 2023/2673 zurückzuführende Pflicht erfasst sämtliche Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden. Der vorliegende Beitrag richtet sich an Unternehmensjuristen und Compliance-Verantwortliche im Bereich E-Commerce. Er erläutert die neuen Anforderungen an Gestaltung und Platzierung des Widerrufsbuttons, identifiziert offene Umsetzungsfragen und zeigt die Rechtsfolgen bei Verstößen auf – von verlängerten Widerrufsfristen über Abmahnungen bis hin zu Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahresumsatzes.

Lawrence/von Wickede/Geyler, BB 2026, 1539-1543