Im Blickpunkt

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Abbildung 8

Die Bundesregierung hat den “Fünfzehnten Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung” (Drs. 21/6100), der die Jahre 2021–2024 umfasst, vorgelegt. Sie räumt ein, dass “Umfang und Entwicklung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu messen und das Verhältnis zum offiziellen BIP zu belegen”, nach wie vor nicht möglich ist, beruft sich dann aber auf die jährlichen Analysen des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung an der Universität Tübingen (IAW) in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Friedrich Schneider (Universität Linz), demzufolge sich das Verhältnis von Schattenwirtschaft und offizieller Wirtschaft im Berichtszeitraum weiter verschoben haben soll. Ein Anstieg der Schattenwirtschaft im Umfang von 11,1 % des BIP ist danach prognostiziert. In Euro soll es sich um 338 Mrd. im Jahr 2021 und 482 Mrd. Euro im Jahr 2024 handeln. Nicht so recht in dieses Bild passen die Ergebnisse im Bereich der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. 2021 gab es 346 Verfahren mit Sicherung und der Wert der Sicherung betrug 66,8 Mio. Euro. 2024 betrug die Anzahl der Verfahren 319 und der Wert der Sicherung 46,8 Mio. Euro. Im Zeitraum von 2021 bis 2024 fand eine Zunahme der Dienstposten der FKS operativ von 8 976 auf 10 656 2024 statt, mithin 18,7 %. Weiterentwickelt wurde die Prüf- und Ermittlungstätigkeit der FKS nach dem Grundsatz “Qualität vor Quantität”. Die strategische Vorgabe von 55 000 Arbeitgeberprüfungen jährlich wurde 2023 aufgehoben. Folgerichtig sank die Anzahl der Arbeitgeberprüfungen von 48 064 auf 25 274 in den Jahren 2021 bis 2024. Die Verfahren der organsierten Kriminalität stiegen dagegen von 43 2021 auf 48 2024.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2026, 1365