Im Blickpunkt

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Abbildung 8

Unter der Überschrift “Standort Deutschland stärken – Unternehmensbesteuerung weiterentwickeln” haben DIHK, BDI, ZDH, BDA, Bankenverband, HDE, BGA und GDV ein gemeinsames Positionspapier am 21.2.2023 veröffentlicht. Danach ist die Wirtschaft der Auffassung, dass trotz der schwierigen Lage, die Bundesregierung Strukturreformen bei der Unternehmensbesteuerung angehen sollte. Die Verbände schlagen konkrete Maßnahmen vor, die noch in der jetzigen Legislatur umgesetzt werden könnten. Diese Maßnahmen dienen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und des Wirtschaftsstandortes insgesamt. Ausgangspunkt der Betrachtung ist die im internationalen Vergleich immer noch hohe Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften von ca. 30 %. Der OECD-Durchschnitt liege lediglich bei 23,1 % und in der EU sogar nur bei 21,2 %. Bei Personengesellschaften gehe die Steuerbelastung von 30 % bis ca. 45 %. Ziel müsse eine Unternehmensbesteuerung auf internationalem Niveau sein. Dazu gehöre auch die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Auch wird der Ausgleich der kalten Progression jährlich statt alle zwei Jahre gefordert. Anreize für Investitionen sollen über Verbesserungen bei den Abschreibungsverfahren erreicht werden. Auch die Verlustverrechnung könne hier ihren Beitrag leisten. Die “Super-Abschreibung” bzw. Investitionsprämie solle zügig eingeführt werden. Die degressive Abschreibung könne beibehalten werden und die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1 000 Euro angehoben werden. Der Verlustrücktrag solle auf mindestens drei Jahre verlängert und der Verlustvortrag durch die neue Mindestbesteuerung nicht behindert werden. Für Personengesellschaften wird die Nachbesserung bei der Thesaurierungbegünstigung verlangt. Die Hinzurechnungsbesteuerung müsse sachgerecht neu geordnet werden. Die Absenkung der Niedrigsteuergrenze auf 15 % sei überfällig. Der Starttermin für die globale Mindeststeuer solle auf 2025 verschoben werden. Zudem müssten Zinsschranke, Lizenzschranke und AStG-Hinzurechnungsbesteuerung auf den Prüfstand. Bei Betriebsprüfungen wird eine Beschleunigung und Digitalisierung erwartet. Compliance- und Berichtspflichten sollten nicht weiter ausgebaut werden. Zudem sei die Belastung durch Energie- und Stromsteuern zu senken. So sachlich richtig dieses alles ist, darf doch bezweifelt werden, ob die Politik in dieser Legislatur noch die Kraft finden wird, sich dieser Themen anzunehmen. Dies erst recht für die Maßnahmen, die zu Steuermindereinnahmen führen. Wie der politischen Berichterstattung zu entnehmen ist, fehlt bereits jetzt das Geld für Maßnahmen, die die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2023, 470