Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 16.2.2023 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie veröffentlicht (vgl. PM BMJ vom gleichen Tag). Das Kernstück des Gesetzentwurfs sei das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG). Es bündele die bisher in der ZPO enthaltenen Regelungen über die Musterfeststellungsklage mit den Regelungen zur Einführung einer neuartigen Klageform – der sogenannten Abhilfeklage. Dadurch könnten Verbraucher, wie bereits bei der Musterfeststellungsklage, mithilfe bestimmter qualifizierter inländischer Verbraucherverbände ihre Ansprüche einklagen. Diese Möglichkeit stünde auch qualifizierten Einrichtungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU offen. Dabei müssten die Verbände Ansprüche von mindestens 50 betroffenen Verbrauchern vertreten, die sich zuvor in einem Verbandsklageregister angemeldet haben. Durch diese Regelung müssten die Verbraucher nicht selbst klagen und profitieren unmittelbar vom Verfahren: Etwaige ihnen zustehende Beträge würden im Erfolgsfall von einem Sachwalter direkt an sie ausgezahlt. Kleine Unternehmen würden im Gesetzentwurf Verbrauchern gleichgestellt, d. h. auch sie profitieren von der Abhilfeklage, wenn auch sie sich rechtzeitig zur Eintragung in das Verbandsklageregister angemeldet haben. Vgl. hierzu auch die Meldung des BMJ auf der zweiten Seite dieses Wochenüberblicks sowie den Beitrag Ashkar/Schröder, BB 2023, 451 ff. (in diesem Heft).

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2023, 449