Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 23.11.2022 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten veröffentlicht (vgl. PM BMJ vom 23.11.2022). Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu: “Unsere Justiz muss moderner, digitaler und bürgerfreundlicher werden. Der (. . .) vorgelegte Entwurf ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Rechtsstaat. Ein einfacher und moderner Zugang zur Justiz für alle Bürgerinnen und Bürger ist dafür unverzichtbar. Videokonferenzen sollen deshalb ein selbstverständlicher Teil des Gerichtsalltags werden. Ihren Einsatz heben wir mit unserem Entwurf auf eine neue Stufe. Wer nicht mehr von Hamburg nach München zu einer Gerichtsverhandlung fahren muss, spart Zeit und Ressourcen. Termine lassen sich leichter vereinbaren, denn die Beteiligten können eine Verhandlung oder Beweisaufnahme per Video viel einfacher in ihren Alltag einfügen. So bekommen die Parteien auch schneller gerichtliche Entscheidungen. Mit dem Entwurf wollen wir außerdem die Möglichkeit schaffen, ‘virtuelle Rechtsantragstellen’ einzurichten. Dadurch kann per Videokonferenz mit rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert werden. Gerade wenn das nächst gelegene Amtsgericht nicht leicht erreichbar ist, wird so ein einfacher, digitaler Zugang zur Justiz eröffnet.” Nachdem die Zivilgerichte bereits während der Corona-Pandemie mit der verstärkten Durchführung von Videoverhandlungen Erfahrungen gesammelt hätten, hätten dadurch wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden können, wie der Einsatz von Videotechnik in der Ziviljustiz weiter ausgebaut werden könne. Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf würden Änderungsvorschläge aus der Justizpraxis aufgegriffen, zusammengeführt und weiterentwickelt. Ziel des Entwurfs sei es, die bestehenden Regelungen flexibler und praxistauglicher zu gestalten. Dadurch solle der Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit sowie den Fachgerichtsbarkeiten weiter gefördert werden. Videoverhandlungen und Videobeweisaufnahmen ermöglichten eine schnellere und kostengünstige Verfahrensführung. Damit werde ein wichtiger Beitrag zu der angestrebten Modernisierung und Digitalisierung der Justiz geleistet und entsprechende Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Vgl. zu Einzelheiten auch die entsprechende Meldung auf S. 2818.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2022, 2817