Im Blickpunkt

Der EuGH hat mit Urteil vom 19.9.2024 – C-264/23 entschieden, dass Bestpreisklauseln bei Online-Plattformen für die Buchung von Unterkünften nach dem Wettbewerbsrecht der Union grundsätzlich nicht als “Nebenabreden” angesehen werden können (vgl. EuGH, PM Nr. 145/24 vom gleichen Tag). Booking.com, eine Gesellschaft niederländischen Rechts mit Sitz in Amsterdam, bietet einen weltweiten Vermittlungsdienst für die Buchung von Unterkünften an. …

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