Im Blickpunkt

Die Aus- und Nachwirkungen der Corona-Pandemie und aktuell auch des Krieges in der Ukraine auf Rohstoffpreise und Lieferketten erschweren die Planbarkeit für Unternehmen erheblich. Nach geltendem Recht (§ 19 Abs. 2 S. 1 InsO) sind Geschäftsführungen jedoch gehalten, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn sie nicht in der Lage sind, eine positive Fortführungsprognose für ihr Unternehmen für die nächsten zwölf Monate darzulegen. …

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