Im Blickpunkt

Straftaten im Internet sollen besser aufgeklärt werden können (vgl. BMJV, PM Nr. 84/2025 vom 22.12.2025). Internetanbieter sollen deshalb verpflichtet werden, die an ihre Kunden vergebenen Internetprotokoll-Adressen (IP-Adressen) für drei Monate vorsorglich zu sichern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das BMJV am 22.12.2025 veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sieht außerdem ein neues Ermittlungsinstrument vor: die Sicherungsanordnung. …

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BGH: LA BIOSTHETIQUE

a) Bestehen die dem Beklagten vorgeworfenen markenverletzenden Handlungen in der elektronischen Anzeige von Werbung und Verkaufsangeboten für Waren, ist davon auszugehen, dass diese Handlungen in dem Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats begangen […]

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