Leistungen im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen Google-Bewertungen unterfallen dem RDG, so entschied das OLG Frankfurt a. M. mit einem am 13.4.2026 veröffentlichten Urteil (vgl. OLG Frankfurt a. M., PM Nr. 22/2026 vom gleichen Tag). Bietet ein Unternehmen als Leistung an, bei gegen die Richtlinien verstoßenden Google-Bewertungen, “den notwendigen Schritt zu unternehmen, …
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