Die Tätigkeit der Insolvenzverwalter und anderer insolvenzrechtlicher Amtsträger soll bundesweit einheitlich geregelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 24.7.2026 veröffentlicht hat (vgl. BMJV, PM Nr. 55/2026 vom gleichen Tag). Die Übernahme von Insolvenzverwaltungen u. a. insolvenzrechtlicher Ämter solle künftig eine einheitliche Zulassung voraussetzen. …
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