Im Blickpunkt

Die Tätigkeit der Insolvenzverwalter und anderer insolvenzrechtlicher Amtsträger soll bundesweit einheitlich geregelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 24.7.2026 veröffentlicht hat (vgl. BMJV, PM Nr. 55/2026 vom gleichen Tag). Die Übernahme von Insolvenzverwaltungen u. a. insolvenzrechtlicher Ämter solle künftig eine einheitliche Zulassung voraussetzen. …

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EuGH: Dienst der Entgegennahme und des Transfers von Geldbeträgen, den eine zwischengeschaltete Stelle erbringt, stellt keinen „Zahlungsdienst“ i. S. v. Art. 4 Nr. 3 der RL (EU) 2015/2366 und insbesondere keine „Überweisung“ dar

Art. 4 Nr. 3 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU […]

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