EuGH: Weigerung eines Unternehmens in beherrschender Stellung zur Sicherstellung der Interoperabilität seiner Plattform mit einer App eines anderen Unternehmens, die dadurch attraktiver würde, kann missbräuchlich sein

EuGH, Urteil vom 25.2.2025 – C-233/23 1. Art. 102 AEUV ist dahin auszulegen, dass die Weigerung eines Unternehmens in beherrschender Stellung, das eine digitale Plattform entwickelt hat, auf Ersuchen eines […]

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Im Blickpunkt

Die EU-Kommission hat ein Paket zur Vereinfachung von EU-Vorschriften und einem besseren Zugang zu Finanzinstrumenten vorgelegt (vgl. PM EU-Kommission vom 26.2.2025). Nach Schätzungen der Kommission lassen sich damit jährliche Verwaltungskosten i. H. v. rd. 6,3 Mrd. Euro einsparen und zusätzliche öffentliche und private Investitionskapazitäten i. H. v. 50 Mrd. Euro mobilisieren. …

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EuGH: Die Weigerung eines Unternehmens in beherrschender Stellung, die Interoperabilität seiner Plattform mit einer App eines anderen Unternehmens sicherzustellen, die dadurch attraktiver würde, kann missbräuchlich sein

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-233/23 | Alphabet u. a. Die Weigerung eines Unternehmens in beherrschender Stellung, die Interoperabilität seiner Plattform mit einer App eines anderen Unternehmens sicherzustellen, die […]

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