Im Blickpunkt

Das Schiedsverfahrensrecht soll modernisiert werden (vgl. BMJV PM Nr. 5/2026 vom 27.1.2026). Künftig sollen Videoverhandlung und elektronische Schiedssprüche ausdrücklic h zulässig sein. Außerdem soll es unter gewissen Umständen möglich werden, vor mit Schiedssachen befassten staatlichen Gerichten englische Dokumente einzureichen und Verfahren auf Englisch zu führen. Darüber hinaus soll die Veröffentlichung von schiedsrechtlichen Entscheidungen gefördert werden. …

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