Im Blickpunkt

Der sog. Spitzenausgleich beim Strompreis für energieintensive Betriebe beträgt nach dem offiziellen Subventionsbericht ca. 1,5 Mrd. Euro pro Jahr. Energieintensive Betriebe können bis zu 90 % der abgeführten Stromsteuer erstattet erhalten. Zudem gibt es den Spitzenausgleich auch bei der Energiesteuer auf fossile Brennstoffe. Ziel der Regelung war damals, 1999, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten und zu stärken. …

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BFH: Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft – erweiterte Kürzung bei Erhalt einer Schlusszahlung anlässlich der Beendigung eines Mietvertrags vor Überlassung des Mietobjekts

Der BFH hat mit Urteil vom 25.5.2023 – IV R 33/19 – entschieden: 1. Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft beginnt jedenfalls dann vor Überlassung des Mietobjekts mit Abschluss des […]

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