Die Europäische Kommission hat gemäß ihrer PM vom 4.6.2026 beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (INFR(2026)4006) einzuleiten, weil das Land gegen die EU-Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV und Art. 31 EWR-Abkommen) verstoße. Die Kommission sei der Auffassung, dass der deutsche Investitionsabzugsbetrag grenzüberschreitende Investitionen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benachteilige und die Möglichkeiten von Unternehmen, …
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