Mit Beschluss vom 28.2.2025 – 1 BvR 418/25 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Aktionäre nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfG, PM Nr. 22/2025 vom 5.3.2025). Diese wandten sich gegen zwei gerichtliche Beschlüsse in Zusammenhang mit einem Restrukturierungsverfahren der börsennotierten VARTA Aktiengesellschaft auf Grundlage des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG). …
Weiterlesen