Deutschland hat das mehrseitige Übereinkommen vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) schon am 7.6.2017 unterzeichnet. Am 16.5.2024 hat der Bundestag den von der Bundesregierung am 7.2.2024 vorgelegten Entwurf eines Anwendungsgesetzes für das BEPS-MLI angenommen. Zuvor hatte der Finanzausschuss mit einem einstimmigen Beschluss zu diesem internationalen Steuerabkommen den Weg frei gemacht. …
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