Im Blickpunkt

Ein besonderes Augenmerk lag bereits vor dem Jahreswechsel auf der in Deutschland noch nicht erfolgten Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Whistleblowern. Die EU-Mitgliedstaaten waren gehalten, die am 16.12.2019 in Kraft getretene Richtlinie bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen. Nach der Richtlinie sollen insbesondere Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet werden, …

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