Im Blickpunkt

Stetige Streitpunkte: Der Zugang und die Darlegungs- und Beweislast für den Zugang einer elektronischen Willenserklärung. Das LAG Köln hat mit Urteil vom 11.1.2021 – 4 Sa 315/21 – entschieden, dass den Absender einer E-Mail gem. § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist (dazu etwa schon LAG Berlin-Brandenburg, …

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