Ist ein Arbeitsverhältnis auf zwölf Monate befristet, kann eine Probezeit von vier Monaten unangemessen lang und damit unwirksam sein, so eine Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft (AG) Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) vom 23.4.2025, ArbR Nr. 3/2025 unter Verweis auf ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 2.7.2024 –19 Sa 1150/23 (Revision beim BAG anhängig unter dem Aktenzeichen 2 AZR 160/24). …
Weiterlesen