Für die Verhältnismäßigkeit einer vereinbarten Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i. S. v. § 15 Abs. 3 TzBfG gibt es keinen festen Regelwert. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit durchzuführen (BAG, Urteil vom 30.10.2025 – 2 AZR 160/24, laut PM-Nr. 40/2025). Die Klägerin arbeitete seit dem 22.…
Weiterlesen
